Junge mit Sonnenhut schläft im Auto
picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
Junge mit Sonnenhut schläft im Auto
Schon niedrige Temperaturen können tödlich sein

Tödliche Hitzefalle: Kinder und Hunde NIE im Auto lassen

Bei hohen Temperaturen und strahlendem Sonnenschein steigt das Risiko für einen Hitzetod im Auto. Obwohl immer wieder davor gewarnt wird, handeln zahlreiche Menschen leichtsinnig.

Hitzeentwicklung und Gefahr total unterschätzt

„Ich bin doch nur zehn Minuten weg“: Auch wenn es nur ein schneller Einkauf sein soll, bei hohen Temperaturen dürfen Kinder und Haustiere niemals im Auto zurückgelassen werden. Bereits bei einer Außentemperatur von 35 °C genügt eine Viertelstunde, damit sich der Innenraum des Fahrzeugs so stark aufheizt, dass es lebensgefährlich wird. Steigt die Temperatur im Auto auf über 46 °C, kann das besonders für kleine Kinder und Tiere kritische Folgen haben.

Aber selbst bei mäßigen Temperaturen wird ein geschlossenes Auto schnell zur Hitzefalle, wie die folgende Tabelle zeigt:

  • Wieso ist das für Kinder so extrem gefährlich?

Kinder sind besonders anfällig für Überhitzung – aus mehreren Gründen:

  • Sie schwitzen weniger, weil ihre Schweißdrüsen noch nicht vollständig ausgereift sind.

  • Gleichzeitig produzieren sie unter körperlicher Aktivität mehr Wärme durch den Stoffwechsel.

  • Ihre kleinere Körperoberfläche bietet weniger Möglichkeit zur Abkühlung.

Das führt dazu, dass ein Kind bei Hitze und schlechter Luftzirkulation im Auto schnell überhitzt, ohne den eigenen Körper ausreichend regulieren zu können.

 

  • Auch Tiere gefährdet

Auch Haustiere, insbesondere Hunde, sind bei Hitze im Auto akut gefährdet.
Hunde haben kaum Schweißdrüsen – lediglich an den Pfoten – und regulieren ihre Körpertemperatur vor allem durch Hecheln. Wird es zu heiß, reicht das oft nicht aus.

Viele unterschätzen, wie schnell sich ein Auto aufheizt: Schon bei frühlingshaften 20 °C kann es im Inneren so warm werden, dass ein Hitzschlag oder gar der Tod droht.

Sofort handeln: Was im Notfall zu tun ist

Wer ein Tier oder ein kleines Kind zur warmen Jahreszeit in einem geschlossenen Fahrzeug vorfindet, muss differenzieren: Solange (noch) kein Risiko des Hitzetods zu verzeichnen ist und das Kind bzw. Tier körperlich aktiv wirken, wäre ein Einschlagen der Scheibe nicht angemessen. Nichtsdestotrotz sollte man die Situation weiter beobachten und das Kind oder Tier im Autoinneren nicht aus den Augen lassen.

Grundsätzlich sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • Gegen die Scheibe klopfen, um festzustellen, ob das Kind oder das Tier noch munter ist
  • Umstehende Passanten zur Hilfe holen (steht das Auto beispielsweise vor dem Supermarkt, so lässt sich der Fahrzeughalter ggf. an der Kasse ausrufen)
  • Steht nach eigener Einschätzung ein Hitzetod bevor – wenn das Kind etwa keine Reaktion auf das Klopfen hin zeigt –, sollte der Notruf kontaktiert werden
  • Benötigt die Polizei zu lange und steht es kritisch um den Fahrzeuginsassen, so darf man die Dinge selbst in die Hand nehmen und die Scheibe einschlagen
  • Im Fall der Fälle schützt der Notwehrparagraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Fremdes Eigentum kann demnach zum Schutze Dritter beschädigt werden.

Wie hoch sind die Strafen?

Je nachdem, ob es sich bei der im Auto zurückgelassenen Person um ein Kind oder ein Tier handelt, kann der Vorfall als Kindesmisshandlung und Körperverletzung oder als Tierquälerei gewertet werden. Ersteres stellt – ganz klar – eine Straftat dar.

Handelt es sich um ein Tier, greift § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG):
Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es tötet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Zu beachten ist jedoch: Für eine Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich.
Liegt kein vorsätzliches Handeln des Tierhalters vor, kann der Fall als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – mit einem möglichen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Quelle: bussgeldkatalog.de