In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.
Matthias Bein/dpa
In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.
Landtagswahl

Gedränge im Wahllokal? Rechte aktivieren gezielt Beobachter

Die AfD und das rechte Netzwerk Ein Prozent rufen gezielt zur Beobachtung der Wahllokale auf, und speziell der Stimmenauszählung. Auch andere Initiativen schicken Beobachter.

Am Sonntag um kurz nach 18 Uhr werden die Wahlurnen in Sachsen-Anhalt geleert. Dann beginnt in rund 2.600 Wahllokalen die Auszählung der Stimmzettel. Mancherorts könnte es Gedränge geben, denn die AfD ruft ihre Anhänger schon seit Wochen auf, den Wahlvorständen abends genau auf die Finger zu schauen – wozu laut Wahlgesetz jedermann ohne vorherige Anmeldung das Recht hat, solange er nicht stört.

Rechte wollen «hart erkämpfte patriotische Stimmen» sichern 

Auf vielen AfD-Veranstaltungen läuft in diesem Wahlkampfsommer ein Mann im knallblauen Anzug herum und sammelt auf Listen Namen von Menschen, die sich in Wahllokalen als Beobachter postieren wollen. Kürzlich hatte auch Spitzenkandidat Ulrich Siegmund dazu aufgerufen, «genau hinzuschauen» – und wie auch AfD-Bundeschef Tino Chrupalla gemutmaßt, bei der Briefwahl könnte nicht alles mit rechten Dingen zugehen. 

Flankiert werden die AfD-Appelle vom Rechtsaußen-Netzwerk Ein Prozent, das diese Woche sogar eine interaktive «Wahlbeobachterkarte» ins Netz stellte, wo sich Freiwillige eintragen könnten. Ziel ist demnach, möglichst viele Wahllokale abzudecken. Bis zum Dienstag waren schon Hunderte Menschen in Dutzenden Wahlbezirken eingetragen. «Hart erkämpfte patriotische Stimmen dürfen nicht verschwinden!», heißt es dazu auf der Homepage. 

Man gehe zwar nicht von einer staatlich organisierten Wahlfälschung aus. «Wir sehen die Gefahr vielmehr dort, wo eine aufgeheizte politische Stimmung und der Einfluss von linken bis linksextremen NGO-Kampagnen Einzelne dazu verleiten können, ein Wahlergebnis selbst "korrigieren" zu wollen». 

Der bundesweit aktive Verein mit Sitz in Sachsen wendet sich gegen Migration und die Aufnahme von Asylbewerbern und ist laut Landesverfassungsschutz stark vernetzt mit der «Neuen Rechten». Und auch zur AfD gibt es Verbindungen: Der Landesverband Sachsen-Anhalt verbreitete die interaktive Karte von Ein Prozent auf der Plattform X weiter und rief zur Teilnahme auf. 

Plattform Wahlen mit gut 90 Beobachtern

Parallel hat auch die Plattform Wahlen angekündigt, «zum Schutz unserer Demokratie» mit mehr als 80 Kurzzeit- und 12 Langzeitbeobachtern in ganz Sachsen-Anhalt präsent zu sein. Getragen wird sie von der Europäischen Austausch gGmbH und der Europäischen Plattform für Demokratische Wahlen (EPDE). Ihr Ziel ist demnach eine «unabhängige Wahlbewertungsmission nach internationalen Standards», etwa des Europarats und der OECD. 

Der Bericht der überwiegend ehrenamtlichen Helfer soll schon am Tag nach der Wahl vorgestellt werden. Nach Ansicht der Plattform ist eine zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtung «ein Gegengift zu wahlbezogenen Verschwörungstheorien und dem Versuch, Wahlen und die Demokratie als solche generell zu diffamieren». Die schlechte Vorbereitung und die folgende teilweise Wiederholung der letzten Bundestagswahl in Berlin hätten bei vielen Wählern zu Enttäuschung und zu Zweifeln an der Effizienz der Wahlabläufe geführt, heißt es.

Notfalls Nachzählung verlangen

Die Ein-Prozent-Kampagne hat sogar eigens einen Leitfaden verfasst für ihre freiwilligen Wahlbeobachter. Man suche nicht künstlich nach Fehlern, sei aber wachsam, heißt es da. Dann folgen mögliche Fehler, die den fünf bis neun von der Gemeinde bestellten Wahlvorständen unterlaufen könnten. 

So könnten eigentlich gültige Stimmen widerrechtlich als ungültig gewertet werden, wird gewarnt. Oder Stimmen könnten beim Auszählen auf den falschen Stapel gelegt werden. Dann kommt der Tipp: «Bei verdächtig vielen ungültigen Stimmen eine Nachzählung verlangen.»

Detaillierte Regeln zum Ablauf finden sich in der Landeswahlordnung sowie einem Durchführungserlass zur Landtagswahl, in dem es heißt: «Während der gesamten Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.» Dabei sorge der Wahlvorstand für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. 

Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stören, aus dem Wahlraum verweisen. An die Kommunen ergeht in dem Erlass auch die Bitte, die Wahlvorstände auf kritische Zuschauer einzustimmen: «Es wird gebeten, die Gewährleistung der Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnisauszählung in den Schulungen der Wahlvorstände entsprechend zu thematisieren.»

Von Torsten Holtz, dpa
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