Teilnahmebedingungen "Erlebt die ROLLING STONES Live in den"
Nachfolgend Teilnahmebedingungen zu "Erlebt die ROLLING STONES Live in den USA"
Nachfolgend Teilnahmebedingungen zu "Erlebt die ROLLING STONES Live in den USA"
Teilnahmebedingungen "Erlebt die ROLLING STONES Live in den USA"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von REGENBOGEN 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)
Name des Gewinnspiels: „Erlebt die ROLLING STONES Live in den USA“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und eine Wohnung im UKW oder DAB+-Sendegebiet von REGENBOGEN 2 haben. Die Teilnehmer müssen die Bedingungen für eine Einreise in die USA erfüllen. Auch die Konzert-Begleitung muss über 18 Jahre alt sein und die Bedingungen für eine Einreise in die USA erfüllen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Gewinnspielzeitraum: 03. April 2024 – 15. Mai 2024
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Die Teilnehmer downloaden sich die kostenlose REGENBOGEN 2 App und melden sich über das Anmeldeformular auf der App zum Gewinnspiel an.
Sämtliche Anmeldungen landen in einem Lostopf.
Ermittlung der Gewinner
Bei jeder Spielrunde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und von einem REGENBOGEN 2-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Ist der Teilnehmer erreichbar, erhält er zunächst zwei Plätze auf der Gästeliste für die REGENBOGEN 2 Pre-Stones-Party am 15.05.2024 im Gutshof Ladenburg und die Chance auf das Goldene Ticket.
Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.
Unter allen Gewinnern, die am 15.05. an der Pre-Stones-Party in Ladenburg persönlich teilnehmen, wird vor Ort der finale Gewinner für die Reise zum ROLLING STONES Konzert in New Jersey ermittelt – das Goldene Ticket.
Nur Gewinner der Gästeliste, die persönlich bei der Pre-Stones-Party vor Ort sind, nehmen an der Auslosung für das Goldene Ticket teil. Für alle anderen verfällt durch ihre Abwesenheit ein Gewinnanspruch.
6. Gewinn
Stufe 1: Gästeliste für die Pre-stones-Party in Ladenburg mit einer Rolling Stones Cover Band und Chance auf Teilnahme an der Auslosung des Goldenen Tickets.
Stufe 2: Das Goldene Ticket: 2 Tickets für das ROLLING STONES Konzert am 23. Mai, New Jersey/USA, Hin- und Rückflug, 2 Übernachtungen im Hotel und 1000 Euro Taschengeld.
Die Reise wird zum Teil unterstützt durch die Plattenfirma Universal Music International. Wir geben die Gewinnerdaten weiter, damit z.B. Tickets reserviert, Hotel und Flüge gebucht werden können.
Anschrift:
Universal Music International a division of Universal Music GmbH. Stralauer Allee 1. 10245 Berlin
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) das Konzerterlebnis ausfallen oder die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von REGENBOGEN 2.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner willigt ein, dass er selbst von der Reise und vor Ort Bilder und kurze Videoclips anfertigt und täglich im Rahmen eines „Tagebuchs“ an REGENBOGEN 2 sendet.
Weiterhin ermächtigt der Gewinner den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei REGENBOGEN 2 im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen2.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media Seiten von REGENBOGEN 2 bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unten einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im April 2024