Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen „Laster oder Leidenschaft“

Teilnahmebedingungen „Laster oder Leidenschaft“

1. Veranstalter des Gewinnspiels: 
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, 
Dudenstraße 12–26, 68167 Mannheim, 
Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) im Auftrag von ROCK FM  

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

Mit der Teilnahme über eine WhatsApp-Sprachnachricht an die ROCK FM Rockline (0800 666 88 66)  erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. 

 

3. Teilnahmeberechtigte Personen 

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).   
 
4. Gewinnspieldauer 

Gewinnspielzeitraum:  05.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026  

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rockfm.de und in der ROCK FM App bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.   

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 

Um an dem Gewinnspiel „Laster oder Leidenschaft“ teilnehmen zu können, stellen die Moderatoren von ROCK FM an jedem Morgen kurz nach 8 Uhr zwei gegensätzliche Optionen vor – ein „Laster“ und eine „Leidenschaft“. Welche Optionen zur Wahl stehen, wird nicht im Vorfeld kommuniziert.  

Zur Teilnahme müssen Teilnehmer innerhalb von 23 Stunden nach Vorstellung der jeweiligen Tagesentscheidung eine WhatsApp-Nachricht an die ROCK FM Rockline unter der kostenlosen Nummer 0800 666 88 66 senden. In der Nachricht muss klar hervorgehen, ob sich der Teilnehmer für „Laster“ oder „Leidenschaft“ entscheidet, sowie der Grund, warum genau diese Option gewonnen werden soll. 

Aus der Kategorie, für die die meisten Nachrichten am jeweiligen Zeitraum von 23 Stunden eintreffen, wird anschließend per Zufallsprinzip ein Gewinner oder eine Gewinnerin ermittelt. 

Die Bekanntgabe des Gewinners oder der Gewinnerin erfolgt am darauffolgenden Morgen gegen ca. 8:15 Uhr im Programm von ROCK FM. Gegen ca. 8:20 Uhr wird anschließend die neue Tagesentscheidung vorgestellt. Pro Tag wird ein Gewinner oder eine Gewinnerin ermittelt. 

6. Gewinn 

Der tägliche Gewinner erhält entweder einen Geldbetrag, der dem Wert der jeweiligen Tagesentscheidung (Laster oder Leidenschaft) entspricht oder eine Sachleistung. Der Betrag wird vom Veranstalter überwiesen, damit sich der Gewinner das gewählte Laster oder die gewählte Leidenschaft selbst erfüllen kann. Eine Barauszahlung über den Betrag hinaus, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen. Wann ROCK FM eine Sachleistung statt Geld ausspielt, entscheidet ROCK FM und informiert in den Teilnahmebedingungen.  

Folgende Gewinnkombinationen sind möglich:  

  • Gamer Marathon oder Gitarren-Workshop: bis zu 180€ 
  • Steak Flat oder Gemüse Smoothie Flat: bis zu 550€ 
  • Bingo oder Duolingo: bis zu 220€ 
  • Auto Vollgas oder Auto voll schön: bis zu 450€ 
  • Fluppen Flat oder Fitness Flat: bis zu 520€* 
  • Only Fans oder Pärchen Wochenende: bis zu 300€ 
  • Tattoo lasern oder Tattoo stechen: bis zu 1000€ 
  • Frühschoppen oder Frühsport: bis zu 400€ 
  • Putzfimmel oder Fummel Himmel: bis zu 150€ 
  • Porsche oder Parship: bis zu 659€ 
  • Bett Binge oder Berg-Balance Wanderung: bis zu 400€ 
  • R(h)einsaufen oder Einkaufen: bis zu 1000€ 
  • Luftgitarrenheld oder echter Guitar Hero: bis zu 350€ 
  • Abnehmen oder Abheben: bis zu 300€ 
  • Fluppen Flat oder Fluppen weg: bis zu 520€*

*Wir stoßen mit dieser Entscheidung eine wichtige und wertvolle Diskussion an um auf Risiken hinzuweisen. Rauchen gefährdet die Gesundheit, sorgt für langfristige Probleme. Weitere Infos zu diesem Thema: www.männertüv.de

7. Gewinnausschüttung 

ROCK FM entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Gewinn ausbezahlt oder durch eine Sachleistung (z.B. in Form eines bestimmten Produktes, das der Teilnehmer bei Registrierung angegeben hat) erfüllt wird.     

Im Fall der Übergabe (persönlich durch ROCK FM Mitarbeiter oder per Post) ist eine Barauszahlung, Umtausch oder Umwandlung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf bestimmte technische/optische Eigenschaften eines Produktes.       

Im Fall, dass der Gewinn bezahlt wird, erfolgt eine Geldüberweisung auf ein deutsches Konto des Gewinners.    

 

8.   Teilnahmeausschluss    
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.    
     

 

 

9.   Einverständniserklärung    
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche    
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von ROCK FM auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.    
     
Aufzeichnung von Gesprächen    
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.    
     
Veröffentlichung von Gewinnern    
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rockfm.de, der ROCK FM App oder auf den Social Media Seiten von ROCK FM bekannt gegeben werden.    
    
 
10. Datenschutzhinweise    
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogene Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).    
     
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit auf www.rockfm.de einsehen können.    
     
 
11. Abbruch des Gewinnspiels    
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.    
     
 
12. Haftung    
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.    
     
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel    
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.    
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.    
     
 
14. Rechtsweg    
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.    
     
Mannheim, im Dezember 2025