Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen "REGENBOGEN 2 Angrillen"

Die Teilnahmebedingungen für das Regenbogen 2 Angrillen

Teilnahmebedingungen "Das REGENBOGEN 2 Angrillen"

1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von REGENBOGEN 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „Das REGENBOGEN 2 Angrillen“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit dem Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG). Die Grillteams setzen sich aus jeweils 3-6 Personen zusammen.

Partner des Gewinnspiels ist die GrillGott GmbH, Seestrasse 5/1 in 74232 Abstatt
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 10. Februar – 08. März 2023
Gewinnspielzeitraum: 01. März  – 10. März 2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.regenbogen2.de unter Angabe von Name und Kontaktdaten des Anmelders und Name der Teammitglieder vollständig ausgefüllt werden. Je Team sind maximal 6 Teammitglieder möglich.

 

Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.

 

Im Gewinnspielzeitraum werden 6 Teams aus dem Lostopf gezogen, die telefonisch über ihren Gewinn benachrichtigt werden. Sollte ein ausgelostes Team nicht telefonisch erreichbar sein, wird ein neues Team ausgelost und der Vorgang wiederholt sich.

6.   Gewinn
Bei dem Gewinn handelt es sich um die Teilnahme am REGENBOGEN 2 Angrillen (12. März beim Grillgott in Abstatt). Jedes der insgesamt sechs Grillteams kämpft vor Ort um den Titel: „Die Rock n‘ Roast Grillgötter 2023“. Grillgut, Zubehör und Grills werden für die Veranstaltung vom Partner gestellt. Eine Jury entscheidet vor Ort, welches Team den Titel gewinnt.

 
7.   Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.

Die Grillteams müssen am 12. März bis spätestens 10.30 Uhr persönlich bei Grillgott in Abstatt vor Ort sein, um am Angrill-Wettbewerb teilzunehmen.

 

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei REGENBOGEN 2 im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen2.de veröffentlicht werden dürfen und die auf den Social Media-Seiten, sowie auf der Internetseite der GrillGott GmBH veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und Partner der Aktion.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media Seiten von REGENBOGEN 2, sowie auf den Social Media Seiten und der Internetseite des Partners GrillGott GmbH bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt- bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen.

Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für den Versand des Gewinns. 

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unten einsehen können.

 

 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Februar 2023