Teilnahmebedingungen "ROCK FM Doppelding"
Nachfolgend die Teilnahmebedingungen für "ROCK FM Doppelding"
Nachfolgend die Teilnahmebedingungen für "ROCK FM Doppelding"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) im Auftrag von ROCK FM
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit dem Ausfüllen des Gewinnspielformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Gewinnspielzeitraum: 07.02.2025-28.03.2025
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.rockfm.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Im Gewinnspielzeitraum werden im Programm immer wieder 2 Songs ausgewählter Künstler hintereinander gespielt. Die jeweiligen Künstler werden zuvor im Programm bekannt gegeben. Passiert dies, können die Teilnehmer auf der kostenlosen Rockline 0800 666 88 66 anrufen. Die Anrufenden landen dann per Zufallsprinzip in verschiedenen Leitungen. Wer es zum Moderator ins Studio durchschafft, gewinnt die jeweilige Spielrunde. Damit ist diese Spielrunde beendet. Danach startet eine neue Spielrunde mit einem neuen Künstler.
6. Gewinn
Der Gewinn ist abhängig vom jeweiligen Doppelding. Werden 2 Songs eines bestimmten Künstlers, der zuvor im Programm bekannt gegeben wurde, gespielt, dann gibt es je 2 Karten für ein festgelegtes Konzert mit dem jeweiligen Künstler. Insgesamt gibt es folgende Tickets im Laufe des Gewinnspielzeitraums zu gewinnen:
1x2 Tickets 26. Juli Iron Maiden Stuttgart Canstatter Wasen
1x2 Tickets 18.06. Bruce Springsteen & The E Street Band Frankfurt Deutsche Bank Park
1x2 Tickets 01.07. Linkin Park Düsseldorf Merkur Spiel-Arena
2x2 Tickets 07.06. Sting 3.0 Heilbronn Wertwiesenpark
1x2 Tickets 18.06. Guns N´Roses Düsseldorf Merkur Spiel-Arena
7. Gewinnausschüttung
Die Tickets werden postalisch an die jeweiligen Gewinner verschickt oder per Eventim-App übertragen. Die Gewinne sind nicht übertragbar, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls müssen die Gewinner sich die Eventim-App herunterladen, um ihre Tickets zu erhalten.
Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) das Konzert ausfallen oder die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von ROCK FM.
Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal gewinnen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von ROCK FM auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.rockfm.de oder auf den Social Media Seiten von ROCK FM bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit auf www.rockfm.de einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Januar 2025