Publikum bei einem Rock Konzert
Publikum bei einem Rock Konzert

Teilnahmebedingungen "U2 und Du – Live in Las Vegas"

Nachfolgend Teilnahmebedingungen "U2 und Du – Live in Las Vegas"

1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von REGENBOGEN 2 ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „U2 und Du – Live in Las Vegas“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit dem Anruf an der Hotline erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und eine Wohnung im Sendegebiet von Regenbogen2 haben. Die Teilnehmer müssen die Bedingungen für eine Einreise in die USA erfüllen. Auch die Konzert-Begleitung muss über 18 Jahre alt sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Gewinnspielzeitraum: 02. Januar 2024 – 02. Februar 2024
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen2.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
REGENBOGEN 2 spielt im Zeitraum von Montag-Freitag, 6-19 Uhr im Programm mehrfach verschiedene Songs der Band U2.

Läuft so ein Song, können Hörer unter der kostenlosen Hotline 0800 666 88 66 anrufen.

Kommen sie im Studio durch, bzw. werden aus dem Studio zurückgerufen, sind sie als Gewinner auf der Gästeliste für die REGENBOGEN 2 U2 Pre-Show Party am 02.02.2024 in Speyer. Dort wird vor Ort der Gewinner für die Reise zum U2 Konzert in Las Vegas ermittelt.

 

Der jeweilige Anruf wird vom Serviceteam entgegengenommen. Hier werden die Daten der Anrufer erfasst (vollständiger Name laut Personalausweis, Wohnort und Alter). Anschließend werden entweder die Anrufer per Zufallsmechanismus auf unterschiedliche Leitungen gelegt und ein Anruf vom Moderator im Studio entgegengenommen oder ein Teilnehmer zurückgerufen. Wer im Studio mit dem Moderator telefoniert kommt auf die Gästeliste der REGENBOGEN 2 U2 Pre-Show Party.

 

Nochmal klar: Unter allen Hörern, die als Gewinner bei der Pre-Show Party dabei sind, wird das Golden Ticket verlost, welches dann den Gewinn beinhaltet.

 
6.   Gewinn
Stufe 1: Gäste Liste für die U2 Pre-Show in Speyer mit der Band „BeaU2ful“ und der Auslosung des Gewinns.

Stufe 2: 2 Tickets für das U2 Konzert am 17. Februar, 20 Uhr, The Sphere/USA, Hin- und Rückflug, mind. 2 Übernachtungen im Hotel und 1000 Dollar Taschengeld.
 

Die Reise wird zum Teil unterstützt durch die U2 Plattenfirma Universal Music International. Wir geben die Gewinnerdaten weiter, damit z.B. Tickets reserviert, Hotel und Flüge gebucht werden können. 

Anschrift:

Universal Music International a division of Universal Music GmbH. Stralauer Allee 1. 10245 Berlin

7.   Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) das Konzerterlebnis ausfallen oder die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von REGENBOGEN 2.

 

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner willigt ein, dass er selbst von der Reise und vor Ort Bilder und kurze Videoclips anfertigt und täglich im Rahmen eines „Tagebuchs“ an REGENBOGEN 2 sendet.

Weiterhin ermächtigt der Gewinner den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei REGENBOGEN 2 im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen2.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von REGENBOGEN 2 auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen2.de oder auf den Social Media Seiten von REGENBOGEN 2 bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unten einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Dezember 2023