Nickelback: Plagiatsklage wegen “Rockstar”!
2001 hat die Band Snowblind Revival einen gleichnamigen Song veröffentlicht und ist der Meinung Nickelback hätten ihn einfach abgekupfert.
2001 hat die Band Snowblind Revival einen gleichnamigen Song veröffentlicht und ist der Meinung Nickelback hätten ihn einfach abgekupfert.
“Rockstar” aus dem Jahr 2005 gilt bis heute als einer der erfolgreichsten Songs der kanadischen Band Nickelback. Und genau wegen dieser müssen sich die Anwälte der Band jetzt mit einer Plagiatsklage herumschlagen. Die Band Snowblind Revival behauptet nämlich, dass Chad Kroeger und Co ihren 2001 releasten Song “Rock Star” geklaut haben. Und so klingt das angebliche Original:
Zum Vergleich hier nochmal die Erfolgssingle von Nickelback:
Was meint ihr - Plagiat oder nicht? Die texanische Richterin Susan Hightower hat eine solche Plagiatsklage jedenfalls zugelassen. In der offiziellen Anklageschrift heißt es:
[Songwriter] Johnston hat genügend Tatsachen beigebracht, um sein Recht auf Rechtsmittel über die spekulative Ebene zu erheben.
Der Hintergrund: 2001 haben Snowblind Revival “Rock Star” zusammen mit weiteren Songs an verschiedene Plattenfirmen geschickt. Darunter auch Warner, bei deren Tochter Roadrunner Nickelback damals unter Vertrag gestanden haben. Sie sind deshalb fest davon überzeugt, dass Chad Kroeger und Co direkten Zugang zu dem Song gehabt haben. Laut Songwriter Johnston haben die Kanadier die Nummer anschließend inklusive des Tempos, der melodischen und harmonische Struktur sowie des Textes abgekupfert. Darum strebt er Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung und ein Unterlassungsurteil gegen künftige Urheberrechtsverletzungen an.
Nickelback haben bereits Stellung zu den Vorwürfen bezogen. Sie sind der Meinung, dass sich die beiden Songs im Wesentlichen nicht ähneln würden. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Die beiden Lieder seien so unähnlich, dass die Urheberrechtsklage zweifellos abgewiesen werden müsse.