Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio

Eric Clapton: Einstweilige Verfügung gegen deutschen Fan!

Weil sie eine Bootleg-CD auf eBay angeboten hatte, droht einer 55-Jährigen eine Geldstrafe von bis 250.000 Euro.

Update vom 23.12.:
Aufgrund der "in die Irre führenden Berichterstattung" sah sich das Management von Clapton gezwungen eine ausführliche Stellungnahme zu veröffentlichen. Darin heißt es unter anderem:

Die Absicht ist es nicht, Einzelpersonen anzusprechen, die einzelne CDs aus ihrer Sammlung verkaufen, sondern eher die aktiven Schmuggler, die nicht autorisierte Kopien zum Verkauf herstellen. Im Falle, dass eine Person nicht autorisierte Artikel aus einer persönlichen Sammlung verkauft und die beanstandeten Artikel nach Erhalt einer Unterlassungserklärung zurückgezogen werden, sind die Kosten minimal oder können erlassen werden. (...) Wenn die Person dem Anfangsschreiben zugestimmt hätte, wären die Kosten minimal gewesen. Hätte sie den Anwälten den vollständigen Sachverhalt von vornherein in einem einfachen Telefonat oder Brief erklärt, hätte man auf jeden Anspruch verzichten und Kosten vermeiden können.

Artikel vom 16.12.:
Mit seinen persönlichen Anti-Impf-Kampagnen sorgte Eric Clapton zuletzt hauptsächlich für Negativ-Schlagzeilen. Jetzt konnte “Slowhand” sich über einen Sieg vor dem Düsseldorfer Landgericht freuen. Dort konnte er gegen eine 55-Jährige Deutsche eine einstweilige Verfügung erwirken. Diese hatte eine Bootleg CD, also nie offizielle veröffentlichte Aufnahmen, auf der Online Auktionsplattform eBay als “Eric Clapton - Live USA” Album angeboten. Clapton hat dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung zukommen lassen, wonach die Ton-Aufnahmen illegal erfolgt seien. 

Gabriele P. gab hingegen an, dass sie nicht wusste, dass der Verkauf illegal sei. Sie habe die CD aus dem Nachlass ihres Ehemanns übernommen, der sie in den 1980er-Jahren für umgerechnet 9,95 Euro erworben hätte. Trotzdem wurde ihre Proteste von der Düsseldorfer Richterin abgeschmettert - es spiele keine Rolle, dass sie die CD nicht selbst gekauft und auch nicht gewusst habe, dass die Aufnahme illegal erfolgt sein soll.

Der Verkauf kommt P. teuer zu stehen: Sie muss nicht nur die Gerichts- und Anwaltskosten beider beteiligter Parteien - geschätzte 2.000 Euro - tragen. Sollte sie eine solche CD erneut zum Verkauf anbieten, drohen ihr 6 Monate Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.