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Tina Turner verliert vor Gericht gegen Doppelgängerin!

Weil die Musical Darstellerin „Coco“ Fletcher bei ihrer Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ zu realitätsgetreu aussah, reichte die echte Tina eine Unterlassungsklage gegen sie ein.

Tina Turner wollte eine Tribute Show über ihr Leben untersagen lassen. Nun ist die Sängerin aber in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Die Richter entschieden, dass das Recht auf Kunstfreiheit in diesem Falle über dem Persönlichkeitsrecht stehe. Somit darf Dorothea “Coco” Fletcher ihre Tina Show weiter aufführen. Auslöser der Klage war, dass die Anwälte Turners der Meinung waren, dass Fletcher die Original-Künstlerin zu sehr kopieren würde. Es bestünde die Gefahr einer Verwechslung mit einem „echten Konzert“.

"Stars in Concert": Tina Turner / Coco Fletcher
"Stars in Concert": Tina Turner / Coco Fletcher

Laut BGH Urteil sei die Werbung nur dann nicht zulässig, wenn der Eindruck erweckt werde, Turner selbst unterstütze die Show oder wirke an ihr mit. Das gehe aus den Plakaten jedoch nicht hervor. 

Interessanter Hintergrund zu dem Rechtsstreit: Seit 2019 findet die Show „Tina – Das Tina Turner Musical“ statt. Diese wurde von der Firma Stage Entertainment in enger Zusammenarbeit mit der Soul-Legende selbst in Hamburg entwickelt.