Stadt Mannheim fördert Livemusik- und Clubszene!
Die Anträge für beide Förderungsprogramme müssen bis zum 31. Oktober eingereicht sein.
Die Anträge für beide Förderungsprogramme müssen bis zum 31. Oktober eingereicht sein.
Nach der Proberaumförderung hat die Stadt Mannheim zwei weitere Förderprogramme für die lokale Musikszene, genauer gesagt für die Livemusik- und Clubszene, beschlossen. Bereits im Juli wurde im Rahmen der aktualisierten Kulturförderrichtlinie die sogenannte „Livemusikförderung“ beschlossen, durch welche die lokale Veranstalterszene nachhaltig gestärkt werden soll. Dafür hat der Gemeinderat für das Jahr 2020 insgesamt 30.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt, im Jahr 2021 sollen es noch einmal weitere 50.000 sein.
Kulturbürgermeister Michael Grötsch betont, dass die Hilfe bereits vor der COVID-19-Pandemie geplant war:
Die Livemusikförderung des Kulturamtes ist für den Normalbetrieb der Spielstätten ausgelegt und nicht explizit als Soforthilfe in Krisenzeiten zu verstehen. Aber auch in dem Rahmen, in dem die jeweilige Corona-Verordnung aktuell Livemusik-Konzerte zulässt, ist die Förderung für Clubs und Veranstaltungshäuser von großem Wert.
Um antragsberechtigt zu sein, müsst ihr in diesem Jahr mindestens zehn Konzerte aus dem Bereich Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA durchgeführt haben - deren Kapazität darf jedoch 1.000 Besucher nicht überstiegen haben. Bei der Verteilung der Gelder muss der Umfang der Konzertaktivität durch entsprechende GEMA-Abrechnungen nachgewiesen werden.
Der gesamte Fördertopf wird unter allen Antragsberechtigten aufgeteilt, wobei die maximale Fördersumme 4.500 Euro beträgt. Um eine Auszahlung der Fördermittel noch in diesem Jahr zu ermöglichen, wurde die Antragsfrist für 2020 auf den 31. Oktober verlegt - ab 2021 gilt die reguläre Frist zum 31. März. Den Antrag sowie alle weiteren Infos zur Livemusikförderung findet ihr auf der Homepage der Stadt Mannheim.
Gefördert werden zudem auch Inhaber und Betreiber von Live-Musikspielstätten, Clubs und Diskotheken in Mannheim. Ende Juli hatte der Gemeinderat beschlossen, die ursprünglich für das Stadtfest vorgesehenen Mittel in Höhe 126.500 Euro für die Clubförderung nutzen. Für zweckgebundene Steuerberatungen stehen im Programm insgesamt 30.000 Euro (maximal 1.600 Euro je Antragsteller) zur Verfügung. Die restlichen 96.500 Euro (maximal 20.000 Euro pro Antragsteller) sollen unterstützend bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zum Einsatz kommen sowie für Investitionen in zukunftsfähige Betriebskonzepte zur Verfügung stehen.
Die Unterstützung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung vergeben und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Programm für das Zuschussprogramm und die Zuschussrichtlinie wurden vom Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung und die Mannheimer Nachtbürgermeister gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Kulturamtes, der Clubkultur Rhein-Neckar, des Bündnisses der Kulturschaffenden Mannheims und den kulturpolitischen Sprechern ausgearbeitet. Der Bürgermeister der Quadratestadt, Michael Grötsch, erklärt die Clubförderung:
In Mannheim haben wir eine vielfältige und lebendige Musik- und Clubszene. Sie ist Wirtschafts- und Standortfaktor. Die Clubförderung richtet sich ganz gezielt an Mannheimer Betriebe, um ihnen in der aktuellen Situation eine Perspektive zu bieten und ihre Existenz zu sichern.
Genau wie bei der Livemusikförderung müssen die Anträge zur Clubförderung in diesem Jahr bis zum 31. Oktober eingereicht sein. Alle wichtigen Infos dazu findet ihr auf der offiziellen Homepage der Stadt Mannheim.